
Verletzt der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht, hat der private Krankenversicherer nach Par. 16ff VVG ein Rücktrittsrecht. Einige sehr wenige Krankenversicherer sehen in Ihren Versicherungsbedingungen einen Verzicht auf dieses Rücktrittsrecht vor. Im Gegensatz zur Lebensvers...
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